Trinkwasserhygiene
In Ihrer Immobilie wurde nach einer Legionellenprüfung eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (>100 KBE/100 ml) festgestellt? Wir erstellen für Sie eine Gefährdungsanalyse gemäß VDI 6023 um bestehende Mängel an Ihrem Trinkwassersystem zu identifizieren und zu dokumentieren. Sie erhalten einen Leitfaden, der Ihrem SHK-Fachunternehmen den Weg zu einer dem Stand der Technik entsprechenden Trinkwasserinstallation weist. Gerne unterstützen wir Sie und Ihren Fachpartner bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Beim Thema Trinkwasserhygiene unterstützen wir Sie folgendermaßen:
Wer ist zur Legionellenprüfung verpflichtet?
Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung sind nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig auf Legionellen prüfen zu lassen. Die Pflicht gilt für Gebäude mit einer zentralen Warmwasseranlage, die Wasser für mehr als eine Wohnung bereitstellt, und einem Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Litern Volumen oder einer Rohrleitung mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle.
Wird die Prüfpflicht nicht eingehalten, drohen Bußgelder und im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen.

Was passiert bei einer Überschreitung des Maßnahmenwertes?
In Ihrer Immobilie wurde nach einer Legionellenprüfung eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (über 100 KBE/100 ml) festgestellt? Wir erstellen für Sie eine Gefährdungsanalyse gemäß VDI 6023, um bestehende Mängel an Ihrem Trinkwassersystem zu identifizieren und zu dokumentieren. Sie erhalten einen Leitfaden, der Ihrem SHK-Fachunternehmen den Weg zu einer dem Stand der Technik entsprechenden Trinkwasserinstallation weist. Gerne unterstützen wir Sie und Ihren Fachpartner bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Die Trinkwasserverordnung schreibt für prüfpflichtige Anlagen eine Untersuchung mindestens alle drei Jahre vor. Nach einer Überschreitung des Maßnahmenwertes sind engere Prüfintervalle und eine Gefährdungsanalyse verpflichtend.
Legionellen sind Bakterien, die sich bei Wassertemperaturen zwischen 25 °C und 50 °C besonders gut vermehren – vor allem in stagnierenden Leitungsabschnitten. Werden sie über Aerosole (z. B. beim Duschen) eingeatmet, können sie die Legionärskrankheit verursachen – eine schwere Form der Lungenentzündung.
Sie sind verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache einzuleiten. Wir begleiten Sie durch diesen gesamten Prozess.
Die Kosten sind individuell und hängen von der Größe und Komplexität der Anlage ab. Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen gerne ein konkretes Angebot.
