Energieberatung für denkmalgeschützte Gebäude

Die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude stellt besondere Anforderungen: Historische Bausubstanz muss erhalten bleiben, während gleichzeitig energetische Verbesserungen umgesetzt werden. Wir bei M&R Energieoptimierung aus Waiblingen sind qualifiziert für die Energieberatung für denkmalgeschützte Gebäude und entwickeln für Sie individuelle Lösungen, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht werden.

Im Einzelnen bieten wir die folgenden Punkte zur Energieberatung von Wohngebäuden und denkmalgeschützten Gebäuden:

Erstellung von Sanierungsfahrplänen

Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen

Energieberatung bei Wohngebäuden

Fördermittelberatung und -beantragung

Sanierungsberatung, zum Beispiel beim Austausch von Heizungsanlagen

Berechnung des hydraulischen Abgleichs

Baubegleitung von Sanierungsmaßnahmen

Rechnungsprüfung, Kontrolle vor Ort und Abnahmen der Sanierung im Zuge der Baubegleitung

Die besondere Herausforderung beim Baudenkmal

Kein denkmalgeschütztes Gebäude gleicht dem anderen. Fachwerkhaus, Gründerzeitvilla, Nachkriegsbau mit Ensembleschutz – jedes Objekt hat seine eigene Geschichte, seine eigene Bausubstanz und seine eigenen Auflagen durch die Denkmalbehörde. Standardlösungen funktionieren hier nicht.

Die größten Herausforderungen bei der energetischen Sanierung im Denkmalschutz sind die Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde, der Einsatz denkmalverträglicher Materialien, der Verzicht auf Außendämmung bei schützenswerten Fassaden sowie die Entwicklung alternativer Lösungen wie Innendämmung, Fenstertausch im historischen Stil oder die Nutzung erneuerbarer Energien auf nicht sichtbaren Dachflächen.

Nein – denkmalgeschützte Gebäude sind gemäß § 105 GEG von den meisten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes ausgenommen. Das bedeutet: Eigentümer müssen keine GEG-Mindeststandards bei Sanierungsmaßnahmen einhalten, wenn diese den Denkmalwert gefährden würden. Trotzdem lohnt sich eine energetische Optimierung – sowohl aus Kostengründen als auch für die Förderfähigkeit.

Nicht zwingend. Für denkmalgeschützte Gebäude entfällt gemäß GEG die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung. Bei bestimmten Änderungen an den Außenbauteilen kann er jedoch erforderlich werden. Wir klären das im Erstgespräch.

Ja – viele Maßnahmen an Dach und Fassade sind genehmigungspflichtig. Wir koordinieren die notwendige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde für Sie und stellen sicher, dass alle Maßnahmen den denkmalpflegerischen Vorgaben entsprechen.